Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied in einem Urteil vom 26.02.2009, dass die Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam ist. Vor dem Hintergrund eines konkreten Falles entschied der BGH zugunsten der Urlauber. » weiterlesen
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